Was muss ich vor dem Erstgespräch wissen?
Zunächst musst Du oder Deine Eltern telefonisch mit mir Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren. Wenn Du Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse bist, dann bring bitte zum ersten Termin deine Krankenkassenkarte mit. Die gesetzlichen Krankenkassen haben festgesetzt, dass Du eine Psychotherapie in der Regel nach Vollendung des 15. Lebensjahres auch ohne Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten machen kannst. Sicherlich macht es aber in den meisten Fällen Sinn die Erziehungsberechtigten zu informieren und vielleicht sogar in die Therapie einzubeziehen. Die Entscheidung darüber kannst Du erstmal alleine treffen.
Wenn Du privat versichert bist, dann kläre bitte vorab bei der Krankenkasse, wie die Bedingungen sind.
Was passiert in den ersten Stunden?
Zunächst einmal lernen wir uns kennen. Beim ersten Treffen wirst Du mir berichten, warum Du zu mir gekommen bist und ich werde Dir auch einige Fragen stellen. In den nächsten Sitzungen wird geklärt, ob eine Therapie notwendig ist, dazu bekommst Du von mir Fragebögen. Zusätzlich wird Dein Hausarzt eine Untersuchung vornehmen, um körperliche Krankheiten auszuschließen, die vielleicht auch für Deinen aktuellen Zustand verantwortlich sein könnten. Nach der Kennenlernphase (bis zu 6 Stunden, sogenannte „Probatorik“ = Erstbehandlungssitzungen) werde ich bei Bedarf einen Antrag an die Krankenkasse schreiben, der durch einen externen Gutachter geprüft wird. Das dauert in der Regel 2 bis 8 Wochen. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, kann die Therapie beginnen. Was wir dann im Speziellen in der Therapie machen werden, kann ich Dir jetzt noch nicht sagen, weil jede Behandlung individuell ist.
Wie lange dauert so eine Therapie?
Es gibt die Möglichkeit eine Kurzzeittherapie (entweder 12 oder 24 Stunden) oder eine Langzeittherapie (60 Stunden) zu beantragen. Die Therapiesitzungen finden in der Regel im wöchentlichen Rhythmus statt und dauern 50 Minuten. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit der Fortführung (+ 20 Stunden zusätzlich zur Langzeittherapie) einer Therapie.
Die bewilligte Stundenanzahl der privaten Krankenkassen weicht hiervon meist ab und wird immer im Einzelfall geprüft und entschieden.
Wer bezahlt das?
Wenn Du gesetzlich versichert bist, übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Kosten der Behandlung.
Wenn Du privat versichert bist, ist es notwendig im Vorfeld mit Deiner Krankenkasse abzuklären, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen bezahlt werden.